Zu der am Sonntag 22. September mit Stichfrage entschiedenen kantonalen Volksabstimmung ist von Amtes wegen eine Nachzählung notwendig. Die Kantonsregierung hat zum Ergebnis der Stichfrage am Dienstag eine Nachzählung angeordnet.
24.09.2013 1 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sieht vor, dass von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben