Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sieht vor, dass von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen ...

Viel News in kurzer Zeit

Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.

jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login