Das Krankenversicherungsgesetz regelt, dass die Prämienverbilligungen in der ganzen Schweiz neu immer direkt über die Krankenversicherer an die Versicherten ausbezahlt werden. Der Kanton Graubünden zieht per 1. Januar nach.
08.01.2014 1 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Einige Kantone haben bereits in der Vergangenheit auf dieses System umgestellt. Bis anhin hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden) die Prämienverbilligung direkt den bezugsberechtigten Personen ausbezahlt. Neu ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben