Kanton für «144» verantwortlich
Die Regierung hat entschieden, das Gesundheitsamt mit dem Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144 zu beauftragen obwohl ein Angebot des Kantonsspitals günstiger gewesen wäre. So sei der Betrieb unabhängig, die Betriebssicherheit und die Versorgungssicherheit könne gewährleistet werden.
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