Gemäss einer Mitteilung der Bündner Standeskanzlei, können Wahlzettelbüchlein zu den Eidg. Wahlen eventuell fehlerhaft sein. Es können Seiten fehlen oder sie sind zu klein geschnitten. Die Wahlberechtigten werden aufgerufen, die Unterlagen zu prüfen.
18.09.2019 1 min
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Foto: Parlamentsdienste, Bern
Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein können von den Wahlberechtigten bei ihrer Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden wurden bereits entsprechend informiert.
Autor: staka
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