Die Hälfte aller Schiessanlagen im Kanton Graubünden ist noch nicht mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgerüstet. Das muss sich ändern. Sonst droht die Schliessung. Der Grosse Rat hat eine Gesetzesänderung verabschiedet.
23.10.2019 3 min
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Foto: Jon Duschletta
Das Datum des 31. Dezember 2020 müssen sich Gemeinden und Schützenvereine gut merken. Ab dann wird es nämlich aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung nicht mehr erlaubt sein, ins Erdreich zu schiessen. Wer seine Schiessanlage ...
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