Rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen
Durch die Annahme des Raumplanungsgesetzes im März 2013, muss ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Graubünden das bestehende Bauland besser nutzen und die zu grossen Bauzonen verkleinern. Auch Hauseigentümer können von dieser Umstellung betroffen sein.
13.04.2019 4 min
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Die Siedlungsentwicklung nach innen ist einer der Grundsätze, die das teilrevidierte Raumplanungsgesetz stipuliert. Archivfoto: Daniel Zaugg
Die Umsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes verlangt den Gemeinden einiges ab. Insbesondere müssen auch die Hauseigentümer informiert werden.
«Gemeinde Bever, Erlass einer Planungszone.» Solche amtlichen Anzeigen ...
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