In den Gemeinden verwalten die Einwohnerkontrollen massenweise persönliche Daten. Gemäss Gesetz dürfen Name, Adresse und Jahrgang an Dritte mit ideellem Interesse weitergegeben werden.
15.07.2019 3 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Gewisse Daten dürfen die Gemeindeverwaltungen an Dritte weitergeben (Foto: shutterstock.com/Lane V. Erickson).
«Gemeinden verkaufen Adressen», stand in der kürzlich erschienenen Ausgabe des Konsumentenmagazins «K-Tipp». Konkret handelte es sich im Artikel um Gemeinde- und Stadtverwaltungen, welche auf Anfrage Dritter ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben