Im Kantonalen Raumplanungsgesetz (KRG) ist seit 2004 festgesetzt, dass Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern fix definierte Abstände einzuhalten haben. Mit der Revision des KRG 2009 wurden die Vorgaben des Bundesrechtes ...

Viel News in kurzer Zeit

Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.

jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login