Seit dem 1. April sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen entfällt. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Den Betrieben und Institutionen ist es weiterhin erlaubt, das Tragen von Masken vorzuschreiben. Zudem ist das freiwillige Tragen von Masken weiterhin möglich. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum Schutz von besonders gefährdeten Personen weiterhin regelmässiges Lüften und gründliches Händewaschen. Personen mit Symptomen wird nach Absprache mit dem Arbeitgebenden empfohlen, zuhause zu bleiben.
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