Nach der missglückten Landung kurz vor 11.00 Uhr wurde der private Helikopter des Typs EC 130 in Seitenlage aufgefunden. Die drei Insassen, alles ausländische Staatsangehörige, befanden sich auf dem Flug von Samedan nach Frankreich. Sie konnten den Helikopter selbständig verlassen und sich in Sicherheit begeben. Eine Ambulanz der Rettung Oberengadin sowie ein Rega-Helikopter überführten die drei Leichtverletzten ins Spital Samedan. Um auslaufendes Kerosin einzudämmen, erstellten die rund 50 Angehörigen der Feuerwehren Bregaglia, Trais Lejs sowie der Ölwehr St. Moritz Sperren. Ein Spezialist des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) überprüfte Umweltschutzmassnahmen vor Ort. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung von an Bord eines Luftfahrzeuges begangenen strafbaren Handlungen liegt gemäss Art. 98 des Luftfahrtgesetzes (LFG) bei der Bundesanwaltschaft (BA). Für die Untersuchung der Unfallursache ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zuständig. Die parallel geführten Untersuchungen der BA und der SUST werden mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Graubünden durchgeführt. (ep/kapo)
Autor: ep
Foto: Marie-Claire Jur
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