Die Reduktionen bewegen sich in der Grössenordnung von einigen wenigen Franken bis maximal 120 Franken. Einzelne Gebühren werden sodann leicht erhöht, da die geltenden Gebührenansätze die Kosten, die dem Strassenverkehrsamt durch die Erbringung der fraglichen Leistungen entstehen, nicht decken. Die Anpassungen betreffen rund zwei Drittel der Gebühren. Insgesamt bewegen sich die neuen Gebühren ungefähr im schweizerischen Durchschnitt.

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausgabe der Nummernschilder und Vignetten von Motorfahrrädern. Ab dem 1. Januar 2023 können diese im Kanton Graubünden nicht mehr bei den Gemeinden bezogen werden. Neu ist das Strassenverkehrsamt zuständig. Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas, deren Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt mit einer Vignette 2022 eingelöst wurde, erhalten Mitte Januar eine Rechnung für die Vignette 2023. Nach der Bezahlung wird ihnen diese per Post zugestellt. Wer keine Vignette mehr will, verzichtet auf die Einzahlung. Damit erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai 2023. Neue Halterinnen und Halter müssen sich in jedem Fall an das Strassenverkehrsamt wenden. Ab Januar 2023 wird im Internet das entsprechende Formular für Neukunden aufgeschaltet.

(staka)