Eigentümer A. ist im Oberengadin wohnhaft und besitzt eine Wohnung mit 120 Quadratmetern Bruttogeschossfläche (BGF), welche er im Jahr 2010 gekauft hat. Es handelt sich um eine sogenannt altrechtliche Wohnung, weil sie vor der Annahme der ...
Foto: Fadrina Hofmann
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