Die Regierung nimmt in ihrer Regierungsmitteilung vom 25. Januar Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Die Teilrevision der RTVV erfolgt mit Bezug zur Eidgenössischen Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Der Bundesrat lehnt diese Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Er teilt aber ihr Anliegen, die Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Daher will der Bundesrat die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise auf 300 Franken senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien.
Die Bündner Regierung begrüsst es, dass der Bundesrat die SRG-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Nicht als zielführend erachtet sie jedoch die vom Bundesrat vorgeschlagene schrittweise Senkung der Haushaltsabgabe von 335 auf 300 Franken bis zum Jahr 2029 und den Wegfall der Unternehmensabgabe für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 1,2 Millionen Franken im Jahr 2027. Die SRG-Gebühren wurden bereits seit 2018 von 451 auf 335 Franken gesenkt und es wurden zwischenzeitlich weitreichende Sparmassnahmen umgesetzt. Ausserdem stellen 35 Franken weniger pro Jahr keine spürbare oder einschneidende Entlastung für Haushalte dar. Gleiches gilt für Unternehmen mit einem Umsatz von 0,5 bis 1,2 Millionen Franken, die gemäss Vernehmlassungsvorlage jährlich um 160 bis 235 Franken entlastet werden sollen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der RTVV hätten ausserdem erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf den Service public – insbesondere in Graubünden. Durch die regionalen Berichterstattungen und das Angebot der SRG in den vier Landessprachen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von einer unabhängigen und vielfältigen Medienlandschaft. Diese Vielfalt wäre bei einer Kürzung der Mittel ernsthaft gefährdet.
(staka)
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