Der «Allgemeine Alarm» wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen einminütigen regelmässigen auf- und absteigenden Ton, der sich innerhalb von fünf Minuten ein zweites Mal wiederholt. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen. Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden ausgelöst.

Der «Wasseralarm» wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. 
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht und die Bevölkerung ist aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 7. Februar von jedem Kanton eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. 

(staka)