Ist eine steuerpflichtige Person in Graubünden nicht mehr urteilsfähig, so müssen in der Regel der Beistand oder der gesetzliche Vertreter der betroffenen Person für das Ausfüllen der Steuererklärung besorgt sein. Wenn eine ältere Person mit ...
Mathias Thöny hat als ehemaliger Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung vor 17 Jahren massgeblich am Aufbau des Hilfsangebots «Steuererklärungsservice» von Pro Senectute Graubünden mitgewirkt. Foto: Jon Duschletta
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben