Der sogenannte Eigenmietwert wird als Einkommenssteuer auf den Betrag erhoben, welchen ein Eigentümer oder eine Eigentümerin erzielen könnte, wenn das Eigenheim an Dritte vermietet statt selber benützt würde. Im Gegenzug dürfen ...

Möchten Sie weiterlesen?

Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.

jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login