Die beiden Fahrzeuglenker, ein 62-jähriger sowie ein 30-jähriger Brite, fuhren kurz nach 11 Uhr vom Flüelahospiz kommend talwärts in Richtung Susch. Bei der Örtlichkeit Röven wurden die beiden Sportwagen mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h durch das Lasermessgerät erfasst. Nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz ergibt es eine Nettogeschwindigkeit von 148 km/h.
Raser auf Hauptstrassen ausserorts ab 60 km/h Überschreitung
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An besagter Örtlichkeit gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h. Die beiden britischen Führerausweise wurden durch die Kantonspolizei Graubünden für die Schweiz auf der Stelle aberkannt. Die beiden Männer haben sich nun vor der Justiz zu verantworten.
Kantonspolizei Graubünden
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An besagter Örtlichkeit gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h. Die beiden britischen Führerausweise wurden durch die Kantonspolizei Graubünden für die Schweiz auf der Stelle aberkannt. Die beiden Männer haben sich nun vor der Justiz zu verantworten.
Kantonspolizei Graubünden