Die Verantwortlichen beim Planungsdebakel rund um den Flughafen Samedan sind vor Monatsfrist mehrfach mit Kritik eingedeckt worden. Sei es von der GPK, dem externen Bericht Wehrenberg oder auch von den politischen Parteien. Eine Frage, die immer noch im Raum steht, ist die, ob die Politikerinnen und Politiker für ihr Tun oder Nichtstun auch juristisch belangt werden können. Der externe Gutachter, Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg, hatte dazu an der Flughafenkonferenz von Anfang Juli eine klare Meinung: Aufgrund des Staatshaftungsgesetzes kann keines der Organe haftbar gemacht werden.
Eine Meinung, die im Interview mit der EP/PL auch von der Zürcher Rechtsanwältin Isabelle Häner geteilt wird. Sie ist auf Staats- und Verwaltungsrecht spezialisiert. In Kenntnis der Geschichte und des Berichts Wehrenberg sagt sie zwar, dass das Verhalten der Organe widerrechtlich war und viele Fehler gemacht worden sind. Juristisch belangt werden können die Verantwortlichen aber nicht. Die Hürden dafür sind zu hoch. Das Inteview mit Isabelle Häner lesen Sie in der EP/PL vom 8. August.
Autor und Foto: Reto Stifel
Autor und Foto: Reto Stifel
Diskutieren Sie mit
anmelden, um Kommentar zu schreiben