Graubünden ist einer von fünf Kantonen, in welchem das Verbandsbeschwerderecht für das Orts- und Landschaftsbild nicht gilt. Darum sind die Organisationen auf Private angewiesen, welche Einsprache machen, wenn Baudenkmäler, beispielsweise historische, für ein Ortsbild wichtige Häuser, Neubauten weichen müssen. Ob das auch in Zukunft möglich sein wird, muss sich zeigen. Mittels eines Postulats verlangt FDP-Ständerat Andrea Caroni eine restriktivere Einsprachepraxis. Die Einsprachen sollen sich wieder auf «schutzwürdige Interessen beschränken», wie das bis 2001 Praxis beim Bundesgericht gewesen sein.
Keine Freude an diesem Postulat hat der Schweizer Heimatschutz. Deren Präsident, Martin Killias, befürchtet, dass sich niemand mehr wehren kann, wenn, wie von Caroni verlangt, Privatpersonen aus Orts- oder Landschaftsschutzgründen keine Einsprachen mehr machen dürfen und den Verbänden, wie in Graubünden, die Hände gebunden sind. Ängste, die der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid nicht nachvollziehen kann. Die gute Bausubstanz in vielen Gemeinden zeige, dass die Behörden in den letzten Jahrzehnten gute Arbeit geleistet hätten. Mehr dazu in der EP/PL vom 19. September.
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