Die totalrevidierte Gemeindeverfassung sieht unter anderem die Einführung eines Geschäftsleitungsmodells vor. Zusammengesetzt ist dieses aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten (Vorsitz) sowie drei bis sechs leitenden Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand von heute sieben auf neu fünf Personen verkleinert. Zudem wird der Zeitpunkt der Wahlen neu geregelt werden. Anstelle von Gesamterneuerungswahlen im November wird in Zukunft das Gemeindepräsidium bereits im Juni gewählt, der Vorstand dann im September.
Die Wahl der Baukommission und des Tourismusrates wird neu nicht mehr eine Urnenwahl sein, sondern in die Kompetenz der Exekutive fallen. Die Anstellung der Lehrpersonen wird gemäss neuer Verfassung durch den Schulrat und nicht mehr durch den Gemeindevorstand erfolgen. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Initiativrecht. Anstatt wie bisher 50 sind neu 75 Stimmen für das Zustandekommen notwendig, zudem würde eine dreimonatige Sammelfrist gelten.
Urnenabstimmung setzt sich durch
Die Stimmbevölkerung hat zudem an der Urne entscheiden können, ob nur die Annahme und Änderung der Gemeindeverfassung obligatorisch der Urnenabstimmung unterliegt, oder ob auch jeweils die Annahme und Änderung der Grundordnung (namentlich Baugesetz, Zonenplan, Genereller Erschliessungsplan, Zweitwohnungsgesetz) sowie des Steuergesetzes und Polizeigesetzes der Urnenabstimmung unterbreitet werden muss. Die Variante a) Urnenabstimmung hat sich am Sonntag mit 385:119 Stimmen klar gegenüber der Variante b) Gemeindeversammlung durchgesetzt. Die Variante b) Gemeindeversammlung wurde mit: 211:275 Stimmen abgelehnt.
Urnenabstimmung setzt sich durch
Die Stimmbevölkerung hat zudem an der Urne entscheiden können, ob nur die Annahme und Änderung der Gemeindeverfassung obligatorisch der Urnenabstimmung unterliegt, oder ob auch jeweils die Annahme und Änderung der Grundordnung (namentlich Baugesetz, Zonenplan, Genereller Erschliessungsplan, Zweitwohnungsgesetz) sowie des Steuergesetzes und Polizeigesetzes der Urnenabstimmung unterbreitet werden muss. Die Variante a) Urnenabstimmung hat sich am Sonntag mit 385:119 Stimmen klar gegenüber der Variante b) Gemeindeversammlung durchgesetzt. Die Variante b) Gemeindeversammlung wurde mit: 211:275 Stimmen abgelehnt.
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