Gestützt auf die Bewilligung des Bundes verfügte das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität die Freigabe des Rudels zum Abschuss. Das teilte der Kanton Graubünden am Donnerstag im Kantonsamtsblatt mit. Das Rudel muss allerdings ausserhalb des Parks geschossen werden, da dieser als streng geschützte Wildnis gilt.
Das Nationalparkrudel hatte nach Ansicht der Bündner Wildhut zwei Rinder gerissen. Der Kanton beantragte daraufhin beim Bund die Auslöschung des ganzen Rudels. Laut der Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks wurde aber mindestens eines der beiden Rinder von einer Jungwölfin gerissen, die gar nicht mehr zum Rudel gehört. Die Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) traf nun dennoch beim Kanton ein.
"Gegen den gesetzlichen Auftrag"
"Bei einem Entscheid, das Wolfsrudel Fuorn zu entnehmen, würde dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Natur im Schweizerischen Nationalpark entgegengewirkt", hatte die Forschungskommission unlängst moniert. Auch wenn das Rudel ausserhalb des Parks geschossen würde, wären die Auswirkungen auf die gesetzlich verankerte, natürliche Entwicklung der Natur im einzigen Schweizer Wildnisreservat erheblich.
Die Auslöschung des ganzen Rudels sei aus wildtierbiologischer Sicht fragwürdig, hatte Nationalparkdirektor Ruedi Haller Anfang September gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärt.
Weiter bewilligte der Bund den Abschuss des Lenzerhornrudels auf der Lenzerheide. Zudem werden in Davos (Jatzhornrudel) und am Calandamassiv ob Chur (Calandarudel 2) zwei Drittel der Jungwölfe der dortigen Rudel zum Abschuss freigegeben. Schon länger bewilligt ist die Eliminierung des Vorabrudels oberhalb von Laax.
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