Wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt, hat der Gemeindevorstand die Vernehmlassung zu diesem Reformpaket eingeleitet. Interessierte können bis zum 30. November Stellung nehmen. Nach der Vernehmlassungsphase wird der Gemeindevorstand die Vorlage aufgrund der Eingaben durch die Kommission überarbeiten lassen. Ziel ist es, die Teilrevision der Gemeindeverfassung in der zweiten Jahreshälfte 2025 an die Urne zu bringen. Damit würden die rechtlichen Rahmenbedingungen noch vor den Wahlen im Juni und September 2026 in Kraft treten.
Beim vorgeschlagenen CEO-Modell leitet eine geschäftsführende Person die Gemeindeverwaltung operativ und personell. Diese neue Funktion soll Kompetenzen erhalten, die heute beim Gemeindepräsidium und den übrigen Mitgliedern des Gemeindevorstandes angesiedelt sind. Eine Geschäftsleitung, bestehend aus Abteilungsleitenden, soll die operative Führung unterstützen und die Aktivitäten in der gesamten Gemeindeverwaltung koordinieren. Die Funktion des Gemeindeschreibers soll abgeschafft werden und die Aufgaben sollen auf mehrere Personen in der Verwaltung verteilt werden. Die Exekutive würde sich mit eher geringen Pensen auf strategische und politische Themen konzentrieren.
Stellungnahmen sind per E-Mail an Gemeindeschreiber Ueli Rechsteiner (ulrich.rechsteiner@stmoritz.ch) einzureichen.
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