Seit diesem Sommer ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden Anklage gegen fünf Personen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung erhoben hat. Dies im Zusammenhang mit dem fatalen Bergsturz vom 23. August 2017, bei dem acht Bergwanderer beim Abstieg von der Sciorahütte in der Val Bondasca von Felsmassen überrascht und verschüttet wurden. Zuständig für den Fall ist das Regionalgericht Maloja in St. Moritz, das die Akten der Staatsanwaltschaft am 22. Juli dieses Jahres erhalten hat. Ursprünglich war geplant, die Verhandlung noch in diesem Jahr durchzuführen. Dies wird nun nicht geschehen, wie auf der Homepage des Regionalgerichts nachzulesen ist. «Aufgrund verschiedener Umstände wird die Verhandlung erst im Jahr 2025 stattfinden», heisst es dort.
2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung eingestellt, das Ereignis sei nicht voraussehbar gewesen. Die Angehörigen der Todesopfer wehrten sich jedoch bis vor das Bundesgericht – und bekamen Recht. Die Bündner Staatsanwaltschaft musste den Fall neu aufrollen und beauftragte im Dezember 2021 ein unabhängiges Gutachten. Dieses kam, laut einem Artikel in der Zeitschrift «Beobachter», zu dem Schluss, dass sich der Bergsturz angekündigt hatte und die Wanderwege hätten gesperrt werden müssen. Dies stand im Gegensatz zu einem Bericht des kantonalen Amtes für Wald und Naturgefahren (ANU), auf den sich die Strafverfolgungsbehörde zunächst gestützt hatte. An diesem Bericht hatten jedoch mehrere Personen mitgewirkt, die im Strafverfahren als Beschuldigte in Frage kommen könnten.
Foto: Katharina von Salis
2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung eingestellt, das Ereignis sei nicht voraussehbar gewesen. Die Angehörigen der Todesopfer wehrten sich jedoch bis vor das Bundesgericht – und bekamen Recht. Die Bündner Staatsanwaltschaft musste den Fall neu aufrollen und beauftragte im Dezember 2021 ein unabhängiges Gutachten. Dieses kam, laut einem Artikel in der Zeitschrift «Beobachter», zu dem Schluss, dass sich der Bergsturz angekündigt hatte und die Wanderwege hätten gesperrt werden müssen. Dies stand im Gegensatz zu einem Bericht des kantonalen Amtes für Wald und Naturgefahren (ANU), auf den sich die Strafverfolgungsbehörde zunächst gestützt hatte. An diesem Bericht hatten jedoch mehrere Personen mitgewirkt, die im Strafverfahren als Beschuldigte in Frage kommen könnten.
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