Laut einer Medienmitteilung hat das Gesamtgericht des Obergerichts kürzlich sieben Verordnungen erlassen. Diese werden auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Allen voran ist die eigene Geschäftsordnung des Obergerichts zu erwähnen: die Verordnung betreffend die Organisation und Geschäftsführung des Obergerichts. In dieser sind die Strukturen des künftigen Obergerichts festgelegt. Gestützt darauf wurden die Kammern des Obergerichts des Kantons Graubünden bestellt sowie die jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Richterinnen und Richter ernannt.
Die elf Regionalgerichte im Kanton Graubünden werden ihre neuen Geschäftsordnungen zu Beginn des kommenden Jahres erlassen.
Eine per 1. Januar 2025 neu geschaffene Stabsstelle wird die Regionalgerichte in Zukunft unterstützen und beraten. Realisiert werden sämtliche Arbeiten zur Umsetzung der Justizreform 3 im Projekt «Obergericht 2025». Dieses Obergericht des Kantons Graubünden steht unter der Co-Leitung der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, Ramona Pedretti, und Kantonsrichter Christof Bergamin.
Aufgenommen wird der Betrieb des Obergerichts am 1. Januar 2025 vorerst noch an den beiden bisherigen Standorten, bevor voraussichtlich gegen Ende 2025 der Umzug in das neue Gebäude in die Churer Grabenstrasse erfolgt.
Obergericht GR
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