Gestützt auf Art. 1 der kantonalen Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden (Ermächtigungsverordnung) vom 03. November 2020 hat der Gemeindevorstand am 06. November 2020 beschlossen, für die folgenden Geschäfte eine Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung durchzuführen: - Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021 - Festlegung der Abgabe für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes zum Bau und Betrieb des elektrischen Verteilnetzes für das Jahr 2022 - Kreditbegehren von CHF 1‘500‘000 inkl. MWST für den Rückbau der ARA Sax - Kreditbegehren von CHF 620’000 inkl. MWST für die Anpassung der Unterführung Shell-Strasse in Punt Muragl - Kreditbegehren von CHF 519’600 für den Beitrag an die FIS Freestyle WM 2025 - Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Musikschule Oberengadin Die Geschäfte werden in einer Botschaft an die Stimmberechtigten erläutert und mit einer Abstimmungsempfehlung des Gemeindevorstandes versehen. Die Urnenabstimmung findet am 20. Dezember 2020 statt. Begründung: Die seitens des Bundes erlassenen Veranstaltungsbeschränkungen, die ab dem 29. Oktober 2020 gelten, betreffen die Gemeindeversammlungen grundsätzlich zwar nicht. Weil aber alle übrigen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten sind und die aktuelle Corona-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit ausdrücklich empfiehlt, weniger Menschen zu treffen, ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Anzahl Stimmberechtigter nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen wird, insbesondere, wenn viele Leute in Quarantäne sind oder epidemiologische Gründe entgegenstehen. Das kann dazu führen, dass zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Dies betrifft namentlich Personen, die einer Risikogruppe angehören. Der Gemeindevorstand beurteilt die Durchführung einer Gemeindeversammlung in Anbetracht der konkreten COVID-19-Situation und angesichts der einzuhaltenden Verhaltensregeln und Empfehlungen (Kontakte minimieren, Abstand halten, zuhause bleiben) als nicht verantwortbar. Der Gemeindevorstand möchte die Handlungsfähigkeit der Gemeinde und der von ihr abhängigen Partnerorganisationen unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Entscheidungsfindung wahren, ohne die Stimmberechtigten einer Ansteckungsgefahr und unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Mit der Durchführung der Urnenabstimmung wird niemand von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen und es wird ein Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 geleistet. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 14. November 2020 |