Der Gemeindevorstand von Samedan hat am 15. Februar 2021 einen Kredit von CHF 50’000.00 für die Übernahme der Restkosten der im Kanton Graubünden durchgeführten COVID-19-Betriebstestungen gesprochen. Anspruchsberechtigt sind ortsansässige Unternehmungen mit Hauptsitz in Samedan. Nicht anspruchsberechtigt sind staatliche und staatsnahe Betriebe. Gesuche um Übernahme der Restkosten sind unter Beilage der monatlichen Restkostenabrechnung an die Gemeindeverwaltung zu richten. Der Kreditbeschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 22 Abs. 1 der Gemeindeverfassung. Sofern mindestens 175 Stimmberechtigte innert 14 Tagen ab Publikation schriftlich eine Urnenabstimmung verlangen, wird die Rechtskraft dieses Beschlusses aufgeschoben. Nach unbenütztem Ablauf des Referendums ist der Beschluss des Gemeindevorstandes rechtskräftig. Die Referendumsfrist läuft am Donnerstag, 4. März 2021 ab. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 18. Februar 2021 |