Um Beeinträchtigungen und Gefährdungen für die Strassennutzer (ÖV, Winterdienst, Kehrichtwagen, Fussgänger u.a.) zu verhindern, sind alle Bäume und Sträucher längs öffentlichen und mit öffentlichen Fahrzeugen bedienten Strassen und Wegen im Siedlungsgebiet zurückzuschneiden, so dass keine Äste in den Strassenraum ragen (Art. 21 Strassenverordnung des Kantons Graubünden sowie Art. 9 Polizeigesetz Sils i.E./Segl). Die Strassennutzer sind vor Umstürzen oder Abbrechen von Bäumen bzw. Ästen unter der Schneelast zu bewahren. Weiter ist darauf zu achten, dass Strassenbeleuchtung sowie Verkehrstafeln nicht durch Einwuchs verdeckt werden. Die betreffenden Strassenanrainer werden angehalten, das Zurückschneiden bis Ende Oktober 2019 vorzunehmen. Die Baumschnittabfälle können bei der Grüngutsammelstelle bei der Talstation der Luftseilbahn Furtschellas deponiert werden. Sollten die Mengen 1.5 m3 übersteigen, muss eine Anmeldung beim Werkmeister (Tel. 079 907 56 00) erfolgen. Gegen Rechnung kann auch der Revierförster (Tel. 081 826 59 33) beauftragt werden. |
Sils Maria, 10. Oktober 2019 |
Der Gemeindeverwaltung, Sils i.E./Segl |