Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB): Gesuch um den Umbau des Bahnhofs Cinuos-chel-Brail |
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Gesuchsstellerin | Rhätische Bahn AG Bahnhofstrasse 25 7001 Chur |
Ort | Gemeinde S-chanf |
Gegenstand | Umbau Bahnhof Cinuos-chel-Brail |
Verfahren | Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). |
Öffentliche Auflage | Die Gesuchsunterlagen können von Donnerstag, 29. September 2022 bis Montag, 31. Oktober 2022 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Gemeinde S-Chanf, Chauntaluf 51, 7525 S-Chanf (Einsicht zu den ordentlichen Öffnungszeiten). - Amt für Energie und Verkehr Graubünden (Die Unterlagen sind elektronisch auf www.aev.gr.ch unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar). |
Einsprachen | Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). |
Enteignung | Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). |
Amt für Energie und Verkehr Graubünden Abteilung Öffentlicher Verkehr |