Die Gemeindeversammlung von Samedan hat am 8. Dezember 2022 folgendem Kreditbegehren zugestimmt: CHF 2’950’000 inkl. MWST für die Sanierung der Infrastruktur Plazzet - Quadratscha Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeverfassung. Sofern mindestens 175 Stimmberechtigte innert 14 Tagen ab Publikation schriftlich eine Urnenabstimmung verlangen, wird die Rechtskraft dieses Beschlusses aufgeschoben. Nach unbenütztem Ablauf des Referendums ist der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig. Die Referendumsfrist dauert bis 27. Dezember 2022. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 13. Dezember 2022 |