In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 08. Dezember 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt. |
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Gegenstand | Teilrevision der Ortsplanung Baugesetz |
Auflageakten | - Baugesetz -Legende Zonenplan -Legende Genereller Gestaltungsplan -Legende Genereller Erschliessungsplan -Planungs- und Mitwirkungsbericht |
Auflagefrist | 30 Tage (vom 13. Januar 2023 bis 13. Februar 2023) |
Auflageort/Zeit | Gemeindehaus Samedan Plazzet 4, 7503 Samedan Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden. |
Planungsbeschwerden | Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen. |
Umweltorganisationen | Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein |
Samedan, 5. Januar 2023 | |
Namens des Gemeindevorstandes Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident Claudio Prevost, Gemeindeschreiber |