11.01.2023
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 08. Dezember 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand Teilrevision der Ortsplanung Baugesetz
Auflageakten - Baugesetz
-Legende Zonenplan
-Legende Genereller Gestaltungsplan
-Legende Genereller Erschliessungsplan
-Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist 30 Tage (vom 13. Januar 2023 bis 13. Februar 2023)
Auflageort/Zeit Gemeindehaus Samedan
Plazzet 4, 7503 Samedan
Publikationsraum im EG, während den geltenden Öffnungszeiten.

Die Auflageakten können zusätzlich auch als PDF-Dokumente unter www.samedan.ch unter der Rubrik amtliche Publikationen eingesehen werden.
Planungsbeschwerden Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein
Samedan, 5. Januar 2023
Namens des Gemeindevorstandes
Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber