Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat an seiner Sitzung vom 09. Januar 2023 gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die Teilaufhebung der am 27. Juni 2022 erlassenen Planungszone beschlossen: 1.Die am 27. Juni 2022 erlassene Planungszone wird ersatzlos aufgehoben, soweit sie im Hinblick auf Massnahmen im Sinne von Art. 12 ZWG erlassen worden ist. 2.Gegen diesen Beschluss des Gemeindevorstandes kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden erhoben werden. Zur Beschwerde sind Personen berechtigt, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung haben und nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind. 3.Dieser Beschluss wird in der Engadiner Post und im kantonalen Amtsblatt publiziert. Der begründete Beschluss des Gemeindevorstandes Celerina/Schlarigna kann auf der Homepage der Gemeinde Celerina unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gemeinde-celerina.ch/gemeinde-celerina/aktuelles |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 19. Januar 2023 |