An der Sitzung vom 24. Juli 2023 hat der Gemeindevorstand Silvaplana gestützt auf Art. 16 und Art. 21 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung der Teilaufhebung des Quartierplans Foppas Ost beschlossen. Die Teilaufhebung tritt erst mit Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung Foppas, welche zeitgleich zur Mitwirkung aufliegt, in Kraft. |
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Zweck: | Zweck:Der Quartierplan Foppas Ost wurde am 19. Dezember 1994 in Kraft gesetzt. Der Quartierplan Foppas Ost umfasst die heutigen Parzellen Nr. 273, 571, 625, 633, 672, 754, 755, 756, 772 und 2131. Der bestehende Quartierplan Foppas Ost enthält nur für das Teilgebiet A (Parzellen Nr. 571, 672, 754, 755, 756 und 772) detaillierte Bestimmungen. Für das Teilgebiet B (Parzellen Nr. 271, 625, 633 und 2131) wurde lediglich ein Richtplan erarbeitet, welcher die Grundzüge für die nachfolgende detaillierte Quartierplanung regelt. Aufgrund der mit der gleichzeitig zur Mitwirkung aufgelegten Teilrevision der Ortsplanung Wohn- und Hotelzone Foppas inkompatiblen Inhalte soll der Quartierplan Foppas Ost für das Teilgebiet B aufgehoben werden. Die für das Vorhaben wichtigsten Inhalte werden im generellen Gestaltungsplan und im generellen Erschliessungsplan sowie in den Zonenvorschriften geregelt. So wird auch ohne Quartierplan eine geordnete Bebauung sichergestellt. Der Quartierplan Foppas Ost wird parallel zur Teilrevision der Ortsplanung Hotelzone Foppas teilweise aufgehoben. Die Teilaufhebung betrifft das Teilgebiet B. Die öffentliche Auflage der Teilaufhebung findet parallel zur Mitwirkungsauflage der Teilrevision der Ortsplanung statt. |
Quartierplangebiet und Auflage: | Die Abgrenzung der Teilaufhebung ist aus dem Einleitungsplan 1:500 Teilaufhebung Quartierplan Foppas Ost ersichtlich. Dieser liegt vom 07. August bis 6. September 2023 (30 Tage) auf der Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 838 70 70, zur Einsichtnahme auf. |
Einsprachemöglichkeit: | Gegen die Einleitung der Teilaufhebung des Quartierplans und die Abgrenzung der Teilaufhebung des Quartierplans während der Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. |
Der Gemeindevorstand Silvaplana Der Präsident: Daniel Bosshard Die Gemeindeschreiberin: Franzisca Giovanoli |
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Silvaplana, 5. August 2023 |