12.07.2024
1.Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Eine Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gemeindegebiet Sils i.E./Segl
Höchstgewicht 10t (Sig. 2.16)
-Sils i.E./Segl, Kutschenplatz an der via da Fex, Koordinaten: 2778676 1144555
2.Die Tonnage wird aus Sicherheitsgründen (reduzierte Tragkraft) nach Prüfung des Ingenieurbüros der Pini Gruppe AG, Via Cuorta 2, 7500 St. Moritz, auf 10t festgelegt.
3.Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 10.06.2024 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4.Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Gemeinde Sils i.E./Segl, Vai da Marias 93, 7514 Sils Maria, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Gemeindevorstand
13. Juli 2024