1.Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Kein Vortritt (Sig.3.02) •La Punt Chamues-ch, Verzweigung V 725.05 Chamues-ch-Strasse mit der Via Sandro Viletta. Der V 725.05 Chamues-ch-Strasse wird der Vortritt in Fahrtrichtung La Punt entzogen. 2.Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Dorfstrasse Chamues-ch reduziert werden. Der Hauptverkehr soll auf die Strasse Sandro Viletta geführt werden. 3.Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 20. April 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzsSVG genehmigt. 4.Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH, Der Präsident: Jakob Stieger Der Gemeindeschreiber: Urs Niederegger |
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch |
30. April 2020, 7522 La Punt Chamues-ch |