07.03.2026
Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna hat anlässlich seiner Sitzung vom 26. Januar 2026 beschlossen eine Gesamtrevision der Gemeindeverfassung durchzuführen. Für die Erarbeitung ist eine Kommission zu wählen, welche gemäss Art. 54 Gemeindeverfassung durch die Gemeindeversammlung zu wählen ist.  Diese Wahl soll bei der zweiten Gemeindeversammlung 2026 vom Montag, 13. April 2026  stattfinden.   

In dieser Kommission sollen, zusätzlich zu einer Vertretung aus dem Gemeindevorstand, 4 – 6 in Celerina stimmberechtigte Personen mitwirken. Wer Interesse hat in der Kommission zur Vorbereitung der Verfassungsrevision mitzumachen, meldet sich schriftlich bis zum Freitag, 03. April 2026 beim Gemeindevorstand Celerina (info@celerina.ch). Anmeldungen sind auch anlässlich der Gemeindeversammlung noch möglich. Für Fragen kann der Gemeindepräsident Andrea Fanconi oder der Gemeindeschreiber Beat Gruber kontaktiert werden (Tel: 081 837 36 80). 

Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 7. März 2026