Der Gemeindevorstand von Sils i.E./Segl beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet Sils einzuführen: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Sig. 2.05) -Sils i.E./Segl, Halbinsel Chastè, sowie Seeuferweg Bucht la Chazza -Sils i.E./Segl, Panoramaweg Fex (Waldweg) ab Crasta bis Sar Antoni (Chalchais) -Sils i.E./Segl, Drög-Schlucht ab Dorfplatz Sils Maria bis Einmündung auf Via Cartinellas Die geplanten Verkehrsanordnungen wurden vorgängig am 19. Juni 2020 von der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. Mit ihnen sollen die aufgeführten schmalen Wegabschnitte den Fussgängern zu deren nicht durch Zweiräder beeinträchtigten und gefährdeten Begehung vorbehalten werden. Einwendungen und Stellungnahmen betreffend den geplanten Verkehrsanordnungen können innerhalb von 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Sils i.E./Segl eingereicht werden. Nach Prüfung der Eingaben entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung. |
Sils, 21.7.2020 Der Gemeindevorstand |