28.10.2020
Planvorlage der Rhätischen Bahn (RhB):
Gesuch: Samedan – Pontresina, Ersatz von drei Stahlbrücken
Gesuchstellerin Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur
Orte Gemeinden: Samedan, Celerina und Pontresina
Gegenstand Samedan - Pontresina, Ersatz von drei Stahlbrücken
Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen liegen im Verwaltungszentrum der Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie auf den Gemeindeverwaltungen Samedan, Celerina und Pontresina von Freitag, 30. Oktober 2020 bis Montag, 30. November 2020 zur Einsicht auf. Für eine physische Einsichtnahme in der Sinergia ist mit dem Empfang zwingend ein Termin zu vereinbaren (081 257 50 55). Ebenfalls besteht auch die Möglichkeit, die Akten elektronisch auf der Homepage des Amts für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einzusehen.
Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Enteignung Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Chur, 29. Oktober 2020
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Öffentlicher Verkehr