Die Präsidentenkonferenz der Region Maloja hat am 18. April 2019 gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Ziffer 6 der Statuten der Region Maloja die Jahresrechnung 2018 genehmigt. Beschlüsse der Präsidentenkonferenz betreffend Jahresrechnung unterliegen gemäss Art. 26 der Statuten der Region dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Regionsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeinden ergriffen werden. An der Sitzung vom 18. April 2019 wurde ebenfalls der Geschäftsbericht für das Jahr 2018 genehmigt. Die detaillierte Jahresrechnung sowie der Geschäftsbericht können im Internet unter www.regio-maloja.ch abgerufen werden. |
Samedan, 27. April 2019 |
Martin Aebli Vorsitzender Präsidentenkonferenz |