Für 1.-August-Feuer darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Holzstapeln mit Altholz oder gar Kehricht ist gesetzlich verboten. Das kantonale Amt für Natur und Umwelt mahnt vor dem Nationalfeiertag an geltende Vorschriften.
30.07.2014 2 min
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Der Nationalfeiertag am 1. August ist kein Freipass für illegale Entsorgungsaktionen im Freien. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Holzkisten, Möbelstücke, Zäune usw. – im ...
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