In Artikel 12 des Zweitwohnungsgesetzes steht unmissverständlich: «Die Kantone ergreifen bei Bedarf die Massnahmen, die nötig sind, um Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die sich aufgrund einer ...
Dieses Bild soll der Vergangenheit angehören: Geschlossene Fensterläden über eine lange Zeit im Jahr, während Einheimische verzweifelt nach Wohnungen suchen. Foto: Daniel Zaugg
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