Ende April ist es bei den drei zusammenstehenden Wohnhäusern Chesa Faratscha in Celerina zu einem Besitzerwechsel gekommen. Die 1990 erstellte Liegenschaft gehörte zuerst der Pensionskasse der Post und wurde später an die Schweizer Immobilien-Anlagestiftung Turidomus verkauft. Von dieser ist die Chesa Faratscha nun an die «Neue Haus AG», eine Immobilien-Investitions- und Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Rotkreuz (ZG) übergegangen. 

Wie eine gemeinsame Recherche des Regionaljournals Graubünden von Radio SRF und der «Engadiner Post/Posta Ladina» zeigt, sollen die 22 bisher von Einheimischen gemieteten Wohneinheiten zu 14 Wohnungen «im absoluten High-End-Segment» umgebaut- und als Zweitwohnungen verkauft werden. Dokumente, die dem Regionaljournal und der EP/PL vorliegen, zeigen, dass es sich um eine Luxussanierung handelt. Zusätzlich zu den Wohnungen ist ein Empfangsbereich geplant sowie Räume für Spa/Wellness, Fitness, ein Weinkeller und eine geheizte Poolanlage, dort, wo heute der Spielplatz ist. 

Die Pläne der «Neue Haus AG» haben gravierende Konsequenzen für die bisherige Mieterschaft. Sie werden ihre Wohnungen spätestens am 31. März 2023 verlassen müssen. Sofern sie eine Vereinbarung unterzeichnen, bei der sie sich unter anderem verpflichten, gegen die von der neuen Vermieterin zu beantragende Baubewilligung weder zivil- noch öffentlich-rechtlich zu opponieren. 

Mehrere Mieterinnen und Mieter bestätigen zudem gegenüber der EP/PL, dass sie zeitlich unter Druck gesetzt worden seien, um die fünfseitige Vereinbarung zu unterzeichnen. Wenn nicht, erfolge die sofortige Kündigung. Die Neue Haus AG bestreitet diese Darstellung. Man habe sich viel Zeit genommen und mit den Mietern die Pläne persönlich besprochen – und ihnen eine «grosszügige Paketlösung» angeboten. Diese beinhalte neben der Verlängerung des Mietverhältnisses auch professionelle Hilfe bei der Wohnungssuche, die Reduktion des Mietzinses, eine Unterbringungs-Zwischenlösung oder die Übernahme der Umzugskosten. 

Die Liegenschaften Faratscha müssten zwingend totalsaniert werden, die dadurch anfallenden Kosten seien aber nicht durch eine marktkonforme Erstwohnungsvermietung zu decken, argumentiert die neue Besitzerin unter anderem.

 

Autoren: Reto Stifel, Denise Kley