Der Gemeinderat Zuoz will mit der Abstimmung zur Sanadura zuwarten und bemängelt, dass zentrale Informationen fehlen würden. Die SGO entgegnet, dass viele der nun gestellten Fragen auf andere Art hätten geklärt werden können.
24.02.2026Reto Stifel 4 min
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Foto: Reto Stifel
Am 4. Februar haben neun Oberengadiner Gemeinden deutlich Ja gesagt zur Vorlage zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Sanadura und den entsprechenden Leistungsvereinbarungen. Am 8. März entscheiden die Stimmberechtigten von St. Moritz ...
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Der Gemeinderat von Zuoz verdient volle Anerkennung und Unterstützung. Gelingt ihm das Aufbrechen des unseligen Mauerns der SGO-Verantwortlichen, könnte das bewirken, dass nachträglich die bisherigen Abstimmungen als ungültig erklärt werden müssten.
26.02.2026Alfons H.
Zur Immobilienfrage: Es ist - nicht zum ersten Mal! - eine eigentümliche Rechtsauffassung der SGO-Verantwortlichen. Wer hat denn seinerzeit die sehr umfangreichen Liegenschaften erstellt bzw. finanziert und verbürgt? Es waren jeweils die 11 Gemeinden. Und nun sollen sie kein Einsichts- und Informationsrecht haben? Das geht nicht auf!
27.02.2026Viktor N.
An Alfons H.: die SGO befindet sich in der provisorische Nachlassstundung. Dies ist ein gerichtliches Verfahren im Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG), das zahlungsunfähigen Unternehmen oder Privatpersonen für maximal vier Monate Schutz vor Gläubigern bietet.Sie dient der Sanierung und verhindert während dieser Zeit neue Betreibungen und Konkurse, unter Aufsicht eines Sachwalters. Das Sagen hat z.Z. nicht die SGO sondern der Sachverwalter! Offensichtlich haben dies viel BürgerInnen im Oberengadin noch nicht verstanden.
Der Gemeinderat von Zuoz verdient volle Anerkennung und Unterstützung. Gelingt ihm das Aufbrechen des unseligen Mauerns der SGO-Verantwortlichen, könnte das bewirken, dass nachträglich die bisherigen Abstimmungen als ungültig erklärt werden müssten.
Zur Immobilienfrage: Es ist - nicht zum ersten Mal! - eine eigentümliche Rechtsauffassung der SGO-Verantwortlichen. Wer hat denn seinerzeit die sehr umfangreichen Liegenschaften erstellt bzw. finanziert und verbürgt? Es waren jeweils die 11 Gemeinden. Und nun sollen sie kein Einsichts- und Informationsrecht haben? Das geht nicht auf!
An Alfons H.: die SGO befindet sich in der provisorische Nachlassstundung. Dies ist ein gerichtliches Verfahren im Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG), das zahlungsunfähigen Unternehmen oder Privatpersonen für maximal vier Monate Schutz vor Gläubigern bietet.Sie dient der Sanierung und verhindert während dieser Zeit neue Betreibungen und Konkurse, unter Aufsicht eines Sachwalters. Das Sagen hat z.Z. nicht die SGO sondern der Sachverwalter! Offensichtlich haben dies viel BürgerInnen im Oberengadin noch nicht verstanden.