Personen über 80 Jahre haben das höchste Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken. Daten zeigen zudem, dass in dieser Altersgruppe der Schutz vor schwerer Erkrankung am schnellsten nachlässt. Die Impfung kann diesen Schutz vor schwerer Krankheit und Hospitalisation zumindest kurzfristig erhöhen.
Mit der Erweiterung der Impfempfehlung für Personen über 80 Jahren reagieren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die EKIF auf die aktuelle epidemiologische Lage. Bereits Zugang zur weiteren Auffrischimpfung hatten bisher schwer immundefiziente Personen ab zwölf Jahren.
Personen, die für eine Reise ihr ablaufendes COVID-Zertifikat erneuern möchten, können auf eigene Kosten (rund 60 Franken) eine zweite Auffrischimpfung machen. Die Impfung erfolgt «Off-Label», das heisst ausserhalb einer Empfehlung der EKIF oder des BAG.
Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf die zweite Auffrischimpfung für Personen unter 80 Jahren. Kostenlos bleiben Impfungen für Personen gemäss Impfempfehlung der EKIF: die erste und zweite Impfung (Grundimmunisierung); die erste Auffrischimpfung; für schwer immunsupprimierte Personen (dritte Impfung zur Grundimmunisierung und die zweite Booster-Impfung); weitere Auffrischimpfung für Personen im Alter von oder über 80 Jahren.
Zu einer Auffrischimpfung werden Personen ab zwölf Jahren zugelassen, deren erste Auffrischimpfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist und frühestens vier Wochen nach durchgemachter Infektion. Die Anmeldung für eine Coronaimpfung kann weiterhin online unter www.gr.ch/impfen erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über die Impfstellen im Kanton Graubünden ist unter www.gr.ch/impfzentren aufgeschaltet.
(staka)
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